ALLGEMEINE GESCHÄFTS UND LIEFERBEDINGUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 
Für sämtliche Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge bei denen ChemicalPoint Lieferant ist, gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen

1.2 
Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.



1.3 
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart sein.



1.4 
ChemicalPoint ist berechtigt, seine Geschäftsbedingungen für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden nach erfolgtem Hinweis einseitig zu ändern.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, außer, Sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.



2.2 
Mündlich erteilte Angebote und/oder Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die ChemicalPoint verbindlich.



2.3 
Der Vertragsschluss kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch ChemicalPoint zustande.

§ 3 Preise

3.1 
Unsere Preise gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. 



3.2 
Soweit nicht in einem Angebot, der Auftragsbestätigung oder in Preislisten aufgeführt, gelten die Preise „ab Werk“, d. h. exklusive Transport, Verpackung, Versicherung, Ausfuhr, Import, Zoll und ggf. anfallende sonstige Kosten.



§ 4 Mindestauftragswert und Drittlieferantenbestellungen



4.1 
ChemicalPoint berechnet für Auftragswerte unter 150,00 EUR eine Logistikkosten-Pauschale in Höhe von 25,00 EUR. Ab Erreichen dieses Auftragswertes erfolgt die Lieferung in Deutschland frei Haus, für Lieferungen in alle anderen europäischen Länder erfolgt generell die Berechnung der genannten Logistik-Pauschale, ab 5 kg Versandgewicht werden die effektiven Speditionskosten berechnet.



4.2 
Trocken- und Nasseisversand wird zum Selbstkostenpreis berechnet.



4.3 Abwicklung von Bestellungen bei Drittlieferanten



4.3.1 Gebühren

Für die Abwicklung von Bestellungen bei Drittlieferanten berechnen wir eine Gebühr von 5 % des uns in Rechnung gestellten Warenwertes, mindestens €30.-, max. €100.- . Alle uns berechneten weiteren Kosten wie Transport, Sonderverpackung und Bankgebühren reichen wir ohne Aufschlag weiter. 
Die genannte Gebühr gilt für Aufträge bis zu 5 Auftragszeilen, größere Bestellungen werden separat angeboten.

4.3.2 Vorauskasse beim Lieferanten


Verlangt ein Drittlieferant Vorauskasse, leisten wir diese bis zu einem Wert von €750.- . Bei höheren Beträgen wird eine Anzahlung von 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrages sofort fällig. Nach Zahlungseingang wird die Ware sodann beim Drittlieferanten geordert. Leisten wir Vorauskasse, beträgt die Gebühr für diese Leistung €13.- die vom Kunden mit Rechnungszugang zu bezahlen ist.



§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die jeweils erste Bestellung von Neukunden liefern wir nur gegen Vorkasse. Ab der zweiten Bestellung kann dann Lieferung gegen Rechnung erfolgen. Bestellungen von Kunden aus Nicht-EG-Ländern werden prinzipiell nur gegen Vorkasse oder gegen Akkreditiv (bank confirmed letter of credit) geliefert. Bei Inlandsbestellungen mit einem Wert über €5,000 sind wir berechtigt, vor Auslieferung eine Anzahlung nach unserem Ermessen anzufordern.



5.2 
Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Angebot nichts anderes ergibt, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.



5.3 
ChemicalPoint behält sich vor, im Einzelfall andere Zahlungsbedingungen festzusetzen, insbesondere Anzahlungen oder Vorauskasse in voller Höhe des Auftragswertes zu verlangen. 



5.4 
Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen tritt am Tag des Geldeingangs bei unserer Bank ein. Sämtliche Zahlungen haben spesen- und portofrei zu erfolgen.



5.5 
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von uns für die Inanspruchnahme entsprechenden Bankkredites gezahlten Zinssatzes, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem von der EZB festgesetzten jeweiligen Basiszinssatzes p.a. zu berechnen.



5.6 
Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe, eines weitergehenden Schadens sowie unserer gesetzlichen Rechte bleibt vorbehalten.



5.7 
Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers ist nur statthaft, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 6 Lieferung und Gefahrübergang



6.1 
Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin ist unverbindlich, jedoch unter der Beachtung aller bekannten Fakten ermittelt. Demnach können aus der Überschreitung der vorgenannten Fristen allein keine Ansprüche auf Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden.


6.2
 ChemicalPoint ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese das zumutbare Mindestmaß nicht unterschreiten.



6.3
 Sollte keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden sein, liegt die Art der Versendung im Ermessen von ChemicalPoint.



6.4
 Die Versendung der Waren an den Kunden erfolgt in dessen Namen und auf dessen Gefahr. Das Risiko des Verlustes der Ware, Schäden an der Ware oder Beschädigung von Sachen und Personen durch die Ware während des Transportes werden ausschließlich vom Kunden getragen.



6.5
 Höhere Gewalt und nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Betriebsmitteln, verzögerte Belieferung oder vom Kunden geforderte zusätzliche und geänderte Leistungen verändern die Lieferzeit entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Die bezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. In den oben genannten Fällen ist ChemicalPoint zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt ebenfalls, wenn ChemicalPoint trotz vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages den Liefergegenstand nicht erhält. ChemicalPoint wird den Kunden unverzüglich über die mangelnde Verfügbarkeit informieren und, wenn ChemicalPoint zurücktreten möchte, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Etwaige Vorausleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet. 



6.6
 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist er verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen. ChemicalPoint kann die Ware bei Aufrechterhaltung der Erfüllungsansprüche auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern lassen.



§ 7 Eigentumsvorbehalt



7.1 
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung des Kunden mit ChemicalPoint das Eigentum von ChemicalPoint.



7.2
 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsprodukte (nachfolgend: Vorbehaltsprodukte) ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zuübereignen oder sonstige das Eigentum von ChemicalPoint gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräuflerung an ChemicalPoint ab. ChemicalPoint nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an ChemicalPoint abgetretenen Forderungen treuhänderisch für ChemicalPoint im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräuflerung gilt als widerrufen, wenn und solange der Kunde mit der Zahlung gegen über ChemicalPoint in Verzug ist. Der Kunde erkennt den Widerruf unter den oben genannten Voraussetzungen schon jetzt an.



7.3 
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.



7.4 
Kommt der Kunde mit der Zahlung gegen über ChemicalPoint in Verzug, so kann ChemicalPoint nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen und nach entsprechender rechtzeitiger Androhung zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde ChemicalPoint oder den Beauftragten von ChemicalPoint sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

§ 8 Gewährleistung



8.1
 ChemicalPoint gewährleistet, dass die Produkte den in Ihren Katalogen, technischen Datenblättern oder anderen dem Kunden übermittelten Produktdokumentation stehenden Beschreibungen entsprechen. Mengenangaben, Beschreibungen, Darstellungen, Qualitätsbezeichnungen und Werbeäußerungen etc. stellen keine Garantien dar, außer ChemicalPoint gibt ausdrücklich und schriftlich eine Garantie ab. ChemicalPoint übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von Ihr gelieferten Produkte den vom Kunden gewünschten Vertrags- und Verwendungszweck entsprechen.



8.2 
Die Beschreibung der Waren in Katalogen, Analyseberichten und anderen Dokumentationen von ChemicalPoint dient nur der genauen Bezeichnung und Festlegung der Waren. Die vorgenannten Beschreibungen sind nicht als Garantie oder Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 276 BGB zu verstehen. Eine Abgabe einer Garantie im gesetzlichen Sinne erfordert die vorherige schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers von ChemicalPoint mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass eine Garantie abgegeben werden soll.



8.3 
Die Reagenzien sind nur für den Einsatz in der wissenschaftlichen Forschung bestimmt. Eine Verwendung für diagnostische und humanmedizinische Zwecke ist zwar möglich, ChemicalPoint schliesst aber jegliche Garantie für derartige Anwendungen aus.



8.4 
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel sowie Falschlieferungen oder Mindermengen uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von einer Woche ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.



8.5 
Etwaige Mängel einer Teillieferung berechtigen nur dann zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Lieferung, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass für Ihn die Annahme der Teillieferung unter Berücksichtigung der Umstände unzumutbar ist.



8.6 
Schäden durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Bedienung, gewöhnliche Abnutzung oder Korrosion sind von der Gewährleistung ausgenommen. Dieses gilt insbesondere, wenn Mängel dadurch entstehen, dass das gelieferte Produkt nicht entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wird oder andere als durch uns empfohlene Ersatz-, Einweg-, oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden.



8.7 
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängel der Kaufsache sind grundsätzlich auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Dem Kunden bleibt das Recht zur Minderung oder Wandelung vorbehalten, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Mangel der Kaufsache, sind ausgeschlossen.



8.8 
Gewährleistungsansprüche verjähren nach spätestens einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.



§ 9 Haftung



9.1 
ChemicalPoint haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrerseits bzw. eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers bzw. der Gesundheit sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde, bzw. wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 



9.2 
Die Regelung des Abs. 1 (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 


9.3 
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 


§ 10 Rückgabe



10.1 
Die Rückgabe ordnungsgemäßer Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung der ChemicalPoint. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vergabe einer Retourennummer angenommen. 



10.2 
Im Falle der Rückgabe nach Absatz 1 berechnen wir 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch 25,00 EUR als anteilige Bearbeitungskosten.



10.3 
Die Transportkosten bei Rückgabe nach Absatz 1 und 2 einer ordnungsgemäß gelieferten Ware trägt der Kunde. Der Kunde haftet bei Beschädigung der Ware aufgrund Rücksendung.

§ 11 Datenschutz 



11.1 
ChemicalPoint wird die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnen personenbezogenen Daten nur streng entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeiten. Insbesondere werden unsere Kundendaten nicht an Partnerfirmen weiter gegeben. 



§ 12 Schutz und Nutzungsrechte



12.1 
ChemicalPoint übernimmt keine Garantie dafür, dass die Verwendung oder der Verkauf der gelieferten Produkte nicht gegen nationale oder internationale Schutz- und Nutzungsrechte verstößt. Der Kunde hat sich dementsprechend bei Verwendung oder Weiterveräuflerung selbst davon zu überzeugen, dass solche Rechte Dritter nicht verletzt werden. Schadensersatzansprüche gegen ChemicalPoint sind insoweit ausgeschlossen.



12.2 
Der Kunde verpflichtet sich, ChemicalPoint von allen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von Schutz- und Nutzungsrechten, die durch Handlungen des Kunden entstehen, freizustellen.



§ 13 Erfüllungsort / Gerichtsstand



13.1 
Für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist München Erfüllungsort, für die Lieferung das jeweilige Versandlager. Für alle Streitigkeiten aus Verträgen, Lieferungen und Leistungen von ChemicalPoint gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gerichtsstand ist München.



§ 14 Salvatorische Vertragsklausel



14.1 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen ChemicalPoint und dem Kunden geschlossenen Vertrages aus Gründen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von den Parteien bei Vertragsschluss gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke im Vertrag.